ZS CONSULT

Gesund arbeiten, Gesund leben

Allgemeine Geschäftsbedingungen – ZS Consult GmbH

Sehr geehrter Auftraggeber, wir bedanken uns für Ihr Interesse an den Angeboten von ZS Consult. Wir freuen uns, dass Sie sich für eines unserer Angebote entschieden haben. Zum Schutze Ihrer Interessen als Auftraggeber und unserer Interessen als Auftragnehmer gibt es die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Bitte lesen Sie sich diese vor der Buchung genau durch. Falls Sie Fragen haben oder Unklarheiten bestehen, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.

§ 1 Geltungsbereich, Vertragsgegenstand

  1. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten alle vom Auftragnehmer angebotenen Maßnahmen nach Maßgabe des mit dem Auftraggeber geschlossenen Vertrages. Der Auftragnehmer führt für den Auftraggeber Beratung, Seminare, Workshops, Coachings, Teament-wicklung oder Incentives zur Aus- und Weiterbildung von Mitarbeitern durch.
  2. Der Auftraggeber erteilt hiermit dem Auftragnehmer den Auftrag, in Zukunft für ihn je nach Absprache tätig zu werden.
  3. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmen, es sei denn in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.

§ 2 Leistungen des Auftragnehmers

  1. Der Auftragnehmer erbringt seine Leistung auf der Grundlage gemeinsam mit dem Vertragspartner verabschiedeter Konzepte.
  2. Art und Umfang der Leistungserbringung vereinbaren die Vertragsparteien im Einzelnen einvernehmlich durch eine vom Auftraggeber unterzeichnete Auftragsbestätigung/ Auftrag für das jeweilige aktuelle Angebot des Auftragnehmers. In dem Angebot des Auftragnehmers ist das Konzept der jeweiligen Veranstaltung zu beschreiben und der zeitliche Aufwand für Planung und Durchführung anzugeben. Es steht dem Auftraggeber frei, einzelne Veranstaltungen aus dem Angebot des Auftragnehmers zu streichen oder das Angebot des Auftragnehmers insgesamt abzulehnen.

§ 3 Vergütung

  1. Das Honorar richtet sich nach der konkreten Vereinbarung.
  2. Außergewöhnliche Beratungsleistungen, insbesondere die Anfertigung umfangreicher Gutachten, werden nach vorheriger Vereinbarung zwischen den Parteien gesondert vergütet.
  3. Das Honorar wird innerhalb von 14 Tagen nach Durchführung einer Veranstaltung und Rechnungsstellung fällig.
  4. Anfallende Hotel- und Reisekosten, Kosten für Seminarräume, Tagungstechnik, Druck- und Konfektionierungskosten für Seminarunterlagen und Kosten für Teamevents übernimmt der Auftraggeber.
  5. Fahrkosten hin- und zurück vom Veranstaltungsort werden mit 0,50 € netto pro Kilometer berechnet.

§ 4 Dienstzeit und Dienstort

Zeit und Ort der Durchführung sowie den Beginn der Vorbereitung einer Veranstaltung vereinbaren die Vertragsparteien einvernehmlich.

§ 5 Vertragsdauer, Kündigung

  1. Der Vertrag tritt am Tag der Unterzeichnung in Kraft und kann von den Vertragsparteien jederzeit durch schriftliche Erklärung gekündigt werden. Maßgeblich ist der Eingang der Erklärung beim Auftragnehmer.
  2. Für Veranstaltungen, die vor dem Zeitpunkt der Kündigung in Auftrag gegeben worden sind, gilt der Vertrag bis zur Durchführung fort.

§ 6 Stornoregelung

  1. Der Auftraggeber kann Aufträge zur Durchführung von Veranstaltungen jederzeit vor Veranstaltungsbeginn durch eine schriftliche Erklärung stornieren. Maßgeblich ist der Eingangstermin der Erklärung beim Auftragnehmer.
  2. Im Falle einer Stornierung des Auftrages durch den Auftraggeber hat der Auftragnehmer einen pauschalierten Schadenersatzanspruch gegen den Auftraggeber in folgender Höhe:
    1. bis zum 30. Tag vor der Veranstaltung 10%,
    2. vom 29. bis zum 18. Tag vor der Veranstaltung 35%,
    3. vom 17. bis zum 8. Tag vor der Veranstaltung 70%,
    4. vom 7. bis zum 1. Tag vor der Veranstaltung 90%
    5. und bei unentschuldigtem Nichterscheinen 100% der vereinbarten Vergütung.
  3. Dem Auftraggeber steht der Nachweis frei, dass kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist.

§ 7 Nachträgliche Vertragsänderung

  1. Sollte der Auftragnehmer wegen persönlicher Verhinderung (bspw. Krankheit) oder aus einem anderen wichtigen Grund nicht für die Durchführung einer vereinbarten Veranstaltung zur Verfügung stehen, wird er unverzüglich ab Kenntnis des Hinderungsgrundes entweder
    1. einen Berater mit vergleichbarer fachlicher Kompetenz mit der Durchführung der vereinbarten Veranstaltung beauftragen oder
    2. mit dem Auftraggeber einen neuen Termin für die Durchführung der vereinbarten Veranstaltung vereinbaren.
  2. Der Auftraggeber kann in diesem Fall sowohl die Durchführung durch einen vergleichbaren Berater (a) als auch die Durchführung zu einem Ersatztermin (b) ablehnen. Lehnt der Auftraggeber beide Alternativen ab, bestehen keinerlei Schadenersatzansprüche seitens des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer.

§ 8 Aufrechnung

Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Auftragnehmer anerkannt sind.

§ 9 Haftung

  1. Die vollumfängliche Haftung des Auftragnehmers für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten, das heißt von Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist sowie dem Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB). Insoweit haften wir für jeden Grad des Verschuldens.
  2. Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.
  3. Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Teilnehmers/der Teilnehmerin beruhen, für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres, beginnend mit der Entstehung des Anspruches.

§ 10 Medieneinsatz

  1. Der Auftraggeber übergibt Medien/Geräte in einem technisch einwandfreien Zustand an den Auftragnehmer.
  2. Der Auftraggeber stellt die zur Durchführung des Seminars notwendigen technischen Geräte und Verbrauchsmaterialien. Dazu gehören je nach Bedarf Flipchart, MetaPlanWände (Pin-Wände), Beamer mit Projektionsfläche, Videokamera.

§ 11 Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Auftragnehmer die für die Ausführung seiner Tätigkeit notwendigen Unterlagen mit genauen Informationen rechtzeitig vorgelegt werden. Dies gilt auch für Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Auftragnehmers bekannt werden.

§ 12 Schweigepflicht, Datenschutz

  1. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, über alle Informationen, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, gleichgültig ob es dabei um den Auftraggeber selbst oder dessen Geschäftsverbindungen handelt, es sei denn, dass der Auftraggeber ihn schriftlich von dieser Schweigepflicht entbindet.
  2. Der Auftragnehmer ist nur mit vorheriger ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung befugt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen seiner Tätigkeit zu verarbeiten oder verarbeiten zu lassen. Bei Einschaltung Dritter hat der Auftragnehmer deren Verpflichtung zur Verschwiegenheit sicherzustellen.
  3. Die Verpflichtung des Auftragnehmers zur Verschwiegenheit gilt zwei Jahre über die Kündigung dieses Vertrags hinaus.

§ 13 Aufbewahrung und Rückgabe von Unterlagen

  1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm zur Verfügung gestellten Geschäfts- und Betriebsunterlagen ordnungsgemäß aufzubewahren, insbesondere dafür zu sorgen, dass Dritte nicht Einsicht nehmen können.
  2. Die zur Verfügung gestellten Unterlagen sind während der Dauer des Vertrages auf Anforderung, nach Kündigung des Vertrages unaufgefordert dem Vertragspartner zurückzugeben.

§ 14 Urheberrechte

Sämtliches vertragsgegenständliches Know-how, das in das Training eingebracht wird, bleibt in der exklusiven Verwertung des Urhebers. Der Auftraggeber darf das im Rahmen des Trainings entstehende Know-how unentgeltlich nutzen.

§ 15 Form von Erklärungen

Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen die der Auftraggeber gegenüber uns oder über einen Dritten abzugeben hat, bedürfen der Schriftform.

§ 16 Erfüllungsort – Rechtswahl – Gerichtstand

  1. Soweit sich aus dem Vertrag nicht anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort der Geschäftssitz des Auftragnehmers.
  2. Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  3. Ausschließlicher Gerichtstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichem Sondervermögen das für den Geschäftssitz des Auftragnehmers zuständige Gericht.

§ 17 Schlussbestimmungen

  1. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages einschließlich dieser Klausel bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  2. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

 

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